Es gibt sie noch, die Online-Angebote ohne Impressum, oder wie der Gesetzgeber es nennt - ohne Anbieterkennzeichnung. Dabei gilt eine Nichterfüllung der Informationspflichten einerseits als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Andererseits begeht man dabei auch einen Wettbewerbsverstoß, auf den oft teure Abmahnungen folgen, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen erheblich belasten können. Weiterlesen...