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Impressumspflicht

Es gibt sie noch, die Online-Angebote ohne Impressum, oder wie der Gesetzgeber es nennt - ohne Anbieter­kennzeichnung. Dabei gilt eine Nichterfüllung der Informations­pflichten einerseits als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Andererseits begeht man dabei auch einen Wettbewerbs­verstoß, auf den oft teure Abmahnungen folgen, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen erheblich belasten können. Weiterlesen...

Ärzte und Praxis Homepages

Wird es in naher Zukunft möglich sein, dass wir z.B. dem Zahnarzt unseres Vertrauens via Facebook eine Nachricht zukommen lassen können, in der wir uns für die erfolgreich verlaufene Zahnsteinentfernung bedanken? Oder können wir solche Danksagungen gleich in praxiseigene Gästebücher auf den Webseiten eintragen? Diese - zugegeben etwas seltsam anmutenden Fragen - stellen sich nicht nur webseiten­betreibende bzw. -interessierte Ärzte, sondern auch der Gesetzgeber. Weiterlesen...

Disclaimer-Irrsinn

Seit einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 scheint der Disclaimer-Irrsinn im Internet nicht mehr zu stoppen zu sein. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 312 O 85/98 wurde leider so oft missinterpretiert, dass eine immer noch abgehende Lawine von juristisch unsinnigen „Disclaimern“ und Haftungsausschlüssen auf unzähligen Webseiten die Folge ist. Weiterlesen...

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