Disclaimer-Irrsinn
Seit einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 scheint der Disclaimer-Irrsinn im Internet nicht mehr zu stoppen zu sein. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 312 O 85/98 wurde leider so oft missinterpretiert, dass eine immer noch abgehende Lawine von juristisch unsinnigen „Disclaimern“ und Haftungsausschlüssen auf unzähligen Webseiten die Folge ist.
Der Begriff "Disclaimer" kommt aus dem Englischen. Für eine wörtliche Übersetzung gibt es mehrere Möglichkeiten. Im Bereich der Rechtsprechung bedeutet er meist "Aufgabe eines Anspruchs" bzw. "Haftungsausschluss". Auf vielen Webseiten findet man aber im Disclaimer auch Datenschutzerklärungen, aberwitzige Hinweise zum Urheberrecht wie "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!" und vieles mehr.
Ignorantia legis neminem excusat
Viele Internetnutzer - und zwar nicht nur "Surfer", sondern auch Anbieter von Inhalten - wissen nur wenig Konkretes über die für das World Wide Web geltenden gesetzlichen Regelungen. Allerdings ist den meisten durchaus bewusst, dass beim Anbieten von Inhalten und Diensten im Internet kostspielige Rechtsverstöße begangen werden können, weshalb oft ohne zu hinterfragen, mit Hilfe von "Copy & Paste", so ziemlich alles, was nach gängiger "Juristokratie" aussieht (z.B. Allgemeiner Haftungsausschluss für externe Links), in eigene Angebote integriert wird. Schließlich muss man sich doch gemäß der Bedeutung der Überschrift dieses Abschnitts "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" absichern.
Sinn und Unsinn
"Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen."
Wenn auf Webseiten solche allgemeinen Haftungsausschlüsse für externe Links (meist mit "Disclaimer" überschrieben) so oft Verwendung finden, dann muss das doch sinnvoll sein.
FALSCH! Selbst der Beklagte des angeführten Rechtsstreits hatte eine Haftungsfreizeichnungsklausel auf seiner Webseite, in der er klarstellte, keinerlei Verantwortung zu übernehmen. Da ihm allerdings die ehrenverletzenden Inhalte der verlinkten Seiten sehr wohl bekannt waren und er die Links trotzdem gesetzt bzw. nicht entfernt hatte, war er nach Meinung des Gerichts hinsichtlich der Klage voll verantwortlich. Die Klausel des Beklagten war sinnlos, allein sein Verhalten entscheidend.
"Freizeichnungsklauseln auf der Homepage führen grundsätzlich nicht zum Ausschluss der Verantwortung für fremde Inhalte." (www.net-and-law.de/de/netlaw/aktuell/0401 - 03.08.2010)
Sichert mich ein "Disclaimer" oder Haftungsausschluss auf meiner Webseite rechtlich ab?
NEIN! Wer als Anbieter kein Vertragsverhältnis mit Webseiten-Besuchern hat, also keine "Geschäftsbedingungen" für den Abruf seiner Webseiten veröffentlicht, und sich an die geltenden Gesetze hält, ist juristisch abgesichert und muss für eventuelle Schäden, die aus unrichtigen Informationen entstehen (sofern diese nicht vorsätzlich angegeben wurden), nicht aufkommen. Hier bewirkt ein Haftungsausschluss, der auf einer Unterseite einer Internetpräsenz platziert ist, im besten Fall schlichtweg nichts. Im schlimmsten Fall kann eine falsche Formulierung aber genau das Gegenteil ihrer Absicht bewirken. Mit einem allgemeinen Haftungsausschluss für externe Links kann man sich unter Umständen gerade für deren Inhalte haftbar machen (vgl. www.mein-dortmund.de/disclaimer.html - Abschnitt: Ausschluß der Haftung - 03.08.2010).
Wer sich korrekt verhält braucht keinen Disclaimer - wer sich inkorrekt verhält, dem hilft kein Disclaimer.
"Disclaimer sind und bleiben zukünftig juristischer Nonsense."
Dieser zusammenfassenden Aussage, die so unter www.telemedien-und-recht.de (siehe Antwort 3, 03.08.2010) zu finden ist, kann ich mich nur anschließen. Das Verfassen (oder Kopieren) eines „Disclaimers“ und dessen Integration auf einer Webseite ist eine sich sogar potentiell negativ auswirkende Unsitte.
Nichtsdestotrotz kann es durchaus sinnvoll sein, auf geltende Regelungen und Gesetze hinzuweisen und zu versuchen, die Besucher darüber aufzuklären. Solche Informations-/Aufklärungspassagen könnten z.B. ganz einfach die Überschrift „Rechts- und Haftungshinweise“ tragen.
